Foto: © Grün Stadt Zürich / Giorgio von Arb
Foto: © Grün Stadt Zürich / Giorgio von Arb

Parkführung Muraltengut

Der Garten beeindruckt durch das spannungsvolle Nebeneinander verschiedener Stilrichtungen: An den aus dem späten 18. Jahrhundert stammenden, von der italienischen Renaissance inspirierten symmetrischen Aufgang vor der Hauptfassade stösst die langgestreckte, schnörkellose Geländemodellierung des frühen 20. Jahrhunderts. Die Parkanlage vermittelt angenehme Grosszügigkeit und Ruhe.

Ein seltenes Schmuckstück ist die von Martin Bodmer gepflanzte und kastenförmig geschnittene Lindenreihe, welche die ehemalige Seeuferlinie nachzeichnet und den Garten optisch vom Bahntrassee abschirmt. Der aufwändige Kastenschnitt wird jährlich von Hand ausgeführt und ist in Zürich nur hier zu bewundern.

Anstelle des sanierungsbedürftigen Rosengartens mit seinen Schaubeeten wurde neu ein schlichtes, grosszügig wirkendes Band mit rot blühenden Rosen in die weiträumige Rasen-fläche gelegt. Es symbolisiert den «roten Teppich» den die Stadt für ihre Gäste ausrollt.


Adresse


Seestrasse 203
8002 Zürich

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Öffentlicher Verkehr


Tram 7 bis Brunaustrasse oder Billoweg

Datum & Zeit


Montag, 27. September
18.15 Uhr

Führungen


Mit der Gartendenkmalpflegerin Alessandra Moll von Grün Stadt Zürich

Treffpunkt: Im Innenhof Strassenseite, Seestrasse 203 (oder Foyer bei Regen)

Details


Erstellung: 1777 bis 1782
Architektur:
Johannes Werdmüller (damaliger Stadtbaumeister)

1784 – 1824 im Besitz von Rechtskonsulent Scheuchzer
1824 – 1913 im Besitz der Familie von Muralt
1913 – 1924 im Besitz der Familie Wunderli-von Muralt
1924 – 1944 im Besitz von Dr. Martin Bodmer-Naville
Renovation Gebäude und Umgebung durch den Architekten Johann Albert Freytag

1960 – 1961 Einbau eines Rosengarten, die Pflanzen stammen aus der legendären Gartenausstellung G l 59

2006 – 2007 Sanierung der Parkanlage und Neugestaltung des Rosengartens durch Grün Stadt Zürich

Eigentümerin:
Stadt Zürich (seit 1943)

Spezielles


Covid-19-Schutzmassnahmen

Bei diesen Führungen gilt:

– Es besteht keine Covid-Zertfikatspflicht (Veranstaltung im Freien)
– Abstandsregel einhalten (mind. 1.5m Abstand zu anderen Personen)

Generelles Schutzkonzept:  HIER 

Nicht hindernisfrei
Fotografieren erlaubt